{"id":16,"date":"2010-11-24T06:49:55","date_gmt":"2010-11-24T06:49:55","guid":{"rendered":"http:\/\/tk-herrischried.de\/?page_id=16"},"modified":"2023-12-27T18:45:56","modified_gmt":"2023-12-27T18:45:56","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/trachtenkapelle-herrischried.de\/?page_id=16","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div>\n<h1>der Trachtenkapelle Herrischried e.V.<\/h1>\n<h2>\u00a7 1: Name und Sitz des Vereines<\/h2>\n<p>Der Verein wurde im Jahre 1863 als Musikgesellschaft Herrischried gegr\u00fcndet, 1920 bei der Neustrukturierung als Musikverein Herrischried benannt, f\u00fchrt seit 1973 den Namen &#8222;Trachtenkapelle Herrischried&#8220; mit Sitz in 79737 Herrischried und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad S\u00e4ckingen eingetragen werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 2: Zweck und Ziele<\/h2>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung 1977 (\u00a7\u00a7 51 bis 68 AO) und zwar insbesondere durch:<\/p>\n<p>a.) Pflege der Blasmusik im Rahmen des Laienmusizierens in selbstloser und gemeinn\u00fctziger Weise, sowie das heimatliche Brauchtum zu f\u00f6rdern und zu bewahren. Der Verein hat die Aufgabe, die gemeinsamen Belange seiner Mitglieder zu vertreten,<\/p>\n<p>b.) Die Ausbildung der Musiker\/innen und\u00a0das musikalische Niveau der Kapelle zu heben.<\/p>\n<p>c.) Jugendpflegerische Ma\u00dfnahmen in Form der Ausbildung der Bl\u00e4serjugend.<\/p>\n<p>2. Etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereines nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zur\u00fcck.<\/p>\n<p>3. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereines fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>4. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, bestimmt die Gemeinde als Sachverwalter \u00fcber das vorhandene Verm\u00f6gen des Vereines, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen \u00fcbersteigt.<\/p>\n<h2>\u00a7 3: Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>a.) Aktive Mitglieder<\/p>\n<p>Aktives Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die ein Musikinstrument beherrscht und in der Aktivkapelle ein Probejahr abgeleistet hat.\u00a0\u00dcber die Aufnahme eines aktiven Mitgliedes entscheidet der\u00a0Gesamtvorstand und alle anwesenden aktiven Mitglieder an der Generalversammlung durch Abstimmung. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, an den durch den Dirigenten festgesetzten Proben und an den Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen. F\u00fcr seine Mitwirkung erh\u00e4lt das aktive Mitglied keine Entsch\u00e4digung. Das aktive Mitglied ist von der Zahlung eines Vereinsbeitrages befreit. \u00dcber die Mitwirkung der aktiven Mitglieder bei Veranstaltungen Dritter trifft der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand des Vereines entsprechend den Richtlinien Entscheidung.<\/p>\n<p>b.) Passive Mitglieder<\/p>\n<p>Passives Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die das 16.Lebensjahr vollendet hat. Jedes passive Mitglied ist zur Zahlung eines Vereinsbeitrages verpflichtet. Die H\u00f6he des Beitrages wird durch die Generalversammlung bestimmt.<\/p>\n<p>c.) Zum Ehrenmitglied des Vereines wird ernannt:<\/p>\n<p>1. Wer mindestens 25 Jahre als aktiver Musiker im Verein mitgewirkt hat.<\/p>\n<p>2. Wer aus beruflichen oder gesundheitlichen Gr\u00fcnden als aktives Mitglied vorzeitig ( als der unter c.)1. genannten Frist ) ausscheiden mu\u00df und sich um den Verein besonders verdient gemacht hat. In diesem Falle ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes mit einfacher Stimmehrheit erforderlich.<\/p>\n<h2>\u00a74: Austritt und Ausschlu\u00df<\/h2>\n<p>1.) Der Austritt eines aktiven oder passiven Mitgliedes kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen; er muss dem Vorstand jeweils bis zum 1.Oktober schriftlich angezeigt werden.<\/p>\n<p>2.) Ausgeschlossen werden kann durch Beschlu\u00df des Gesamtvorstandes:<\/p>\n<p>a.) Wer das Ansehen des Vereines sch\u00e4digt oder seinen Intersessen zuwiderhandelt;<\/p>\n<p>b.) Wer die mit dieser Satzung eingegangenen Verpflichtungen nicht einh\u00e4lt;<\/p>\n<p>c.) Wer mit den Beitragszahlungen l\u00e4nger als sechs Monate in Verzug ist.<\/p>\n<h2>\u00a75: Organisation und Verwaltung<\/h2>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr. Die Leitung des Vereines erfolgt durch den Gesamtvorstand.<\/p>\n<p><strong>1. Der Gesamtvorstand besteht aus:<\/strong><\/p>\n<p>a.) dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<\/p>\n<p>b.) dem Beirat<\/p>\n<p>zu a.) der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand setzt sich zusammen aus:<\/p>\n<p>dem 1.Vorstand<\/p>\n<p>dem 2.Vorstand<\/p>\n<p>dem Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p>dem Kassierer<\/p>\n<p>zu b.)\u00a0der Beirat\u00a0 setzt sich zusammen aus:<\/p>\n<p>dem Dirigenten<\/p>\n<p>den Aktivmitgliedsvertretern<\/p>\n<p>dem Passivmitgliedsvertreter<\/p>\n<p>dem Jugendvertreter<\/p>\n<p>Der Gesamtvorstand und der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand sind mit einfacher Mehrheit beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der den betreffenden Gremien angeh\u00f6renden Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1.Vorstandes, oder, falls dieser verhindert ist, die seines Stellvertreters.<\/p>\n<p><strong>2. Wahlen<\/strong><\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand sowie der Beirat wird durch die Generalversammlung f\u00fcr <strong>2 Jahre <\/strong>gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>a.) in den Jahren mit gerader Endziffer der 1. Vorstand, Schriftf\u00fchrer, die 1. H\u00e4lfte der Aktivmitgliedervertreter, der Passivmitgliedervertreter und Jugendvertreter.<\/p>\n<p>b.) in den Jahren mit ungerader Endziffer der 2. Vorstand, Kassierer, die 2. H\u00e4lfte der Aktivmitgliedervertreter.<\/p>\n<p>c.) Der Dirigent ist bis zu seinem Ausscheiden gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>d.) Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>e.) Der Gesamtvorstand, au\u00dfer des Passivmitgliedsvertreters, wird von den aktiven Mitgliedern gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>f.) Der Passivmitgliedsvertreter wird auch von den anwesenden Passivmitgliedern gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>g.) Die Ressortvertreter sind vom Gesamtvorstand zu bestellen. Dies sind: Trachtenwart, Notenwart, Instrumentenwart, Pressebeauftragte und Ehrenvorstand.<\/p>\n<p><strong>3. Aufgaben<\/strong><\/p>\n<p>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorstand. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt jedoch, da\u00df der 2.Vorstand nur bei Verhinderung des 1.Vorstandes t\u00e4tig werden darf. Sie behalten ihr Amt, bis wirksame Neuwahlen durchgef\u00fchrt sind. Der Schriftf\u00fchrer erledigt die schriftlichen Arbeiten, f\u00fchrt die Sitzungsprotokolle, die Vereinschronik. Der Kassierer\u00a0erledigt die Finanzarbeiten. Er ist verpflichtet, die Beitr\u00e4ge und sonstigen Einnahmen und Ausgaben nach Weisung des Gesamtvorstandes\u00a0zu erledigen und Buch\u00a0f\u00fchren. Belege und Rechnngen sind nachzuweisen.<\/p>\n<p>Die Ressortvertreter werden durch den Vorstand zu den Vorstandsitzungen angefordert und beraten ihn in ihrem Ressort.<\/p>\n<h2>\u00a76: Mitgliederversammlung (\u00a7 32 BGB)<\/h2>\n<p>1. Die Angelegenheiten des Vereines werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch die Beschlu\u00dffassung in einer Versammlung der Mitglieder (Generalversammlung) geregelt.<\/p>\n<p>Zur G\u00fcltigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschlu\u00df g\u00fcltig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschlu\u00df schriftlich erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>2. Die Generalversammlung muss sp\u00e4testens Ende Februar eines jeden Jahres durchgef\u00fchrt werden. Sie soll den Mitgliedern mindestens acht Tage vorher schriftlich angezeigt werden, und muss folgende Punkte enthalten:<\/p>\n<p>a.) Jahresbericht<\/p>\n<p>b.)\u00a0Abnahme der\u00a0Finanzgesch\u00e4fte<\/p>\n<p>c.)\u00a0Neuwahl des Gesamtvorstandes im rollierenden System nach \u00a75 Abs. 2<\/p>\n<p>zu 2. b.): Die\u00a0Finanzgesch\u00e4fte werden\u00a0vor der Versammlung durch zwei vom Gesamtvorstand bestimmte Kassenrevisoren gepr\u00fcft, bevor sie durch den Kassierer in der\u00a0Generalversammlung zur Ver\u00f6ffentlichung gelangen.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge und Anregungen der Mitglieder sind dem 1.Vorstand sp\u00e4testens zwei Tage vor der Versammlung schriftlich mitzuteilen. Die Wahlen leitet jeweils eine neutrale Person (ein\/e Vertreter\/in der Gemeinde).<\/p>\n<p>Jedes Mitglied ist mit einer Stimme stimmberechtigt; ebenso die Mitglieder des Gesamtvorstandes. Bei Stimmgleichheit in offener Wahl\u00a0entscheidet die Stimme des 1.Vorstandes.<\/p>\n<p>3. Zu einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung tritt der Verein zusammen:<\/p>\n<p>1.) wenn es der 1.Vorstand nach Anh\u00f6rung des Gesamtvorstandes f\u00fcr angemessen h\u00e4lt, oder<\/p>\n<p>2.) wenn mindestens 1\/3 der aktiven Mitglieder oder mindestens der f\u00fcnfte Teil aller Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde verlangen. (\u00a7 37 BGB)<\/p>\n<p>4. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/p>\n<p>5. \u00dcber alle Sitzungen ist ein Protokoll zu f\u00fchren, in das die gefassten Beschl\u00fcsse aufzunehmen sind. Das Protokoll ist vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.<\/p>\n<h2>\u00a7 7: Besondere Bestimmungen<\/h2>\n<p>1. Alle \u00c4mter sind Ehren\u00e4mter. Sie sorgen jederzeit f\u00fcr die Einhaltung der Satzung und geben den Mitgliedern in der Arbeit an der Verwirklichung des Vereinszweckes ein Vorbild.<\/p>\n<p>2. Die Mitglieder haften nicht pers\u00f6nlich. Die Haftung wird auf das Vereinsverm\u00f6gen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>3. Der Verein erwirbt die Mitgliedschaft des f\u00fcr ihn regional zust\u00e4ndigen Musikverbandes und verpflichtet sich, an den vom Verband angesetzten Veranstaltungen teilzunehmen, mit der Einschr\u00e4nkung, dass f\u00fcr eine Teilnahme die finanziellen und personellen Voraussetzungen gegeben sind.<\/p>\n<p>4. Soweit es die Kassenlage des Vereines erfordert, kann der Gesamtvorstand die Durchf\u00fchrung zweckgeeigneter Veranstaltungen beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>5. Die Neuaufnahmen von aktiven Mitgliedern, sind vor den Wahlen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<h2>\u00a7 8: \u00c4nderung der Satzung<\/h2>\n<p>Eine \u00c4nderung der Satzung kann nur durch die Generalversammlung beschlossen werden. Mindestens <strong>zwei Drittel<\/strong> der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder m\u00fcssen daf\u00fcr stimmen. Der Antrag auf \u00c4nderung muss zuvor in der Tagesordnung mitgeteilt werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 9: Aufl\u00f6sung des Vereines<\/h2>\n<p>1. Eine Aufl\u00f6sung des Vereines kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Die Einladungen zu einer solchen Versammlung haben gem\u00e4\u00df \u00a7 6 der Satzung durch schriftliche Mitteilung zu geschehen, wobei die Absicht der Vereinsaufl\u00f6sung mitgeteilt werden muss. Der Verein ist aufgel\u00f6st, wenn 3\/4 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder dies in geheimer Abstimmung zum Ausdruck bringen.<\/p>\n<p>2. In diesem Fall ist ein aus mindestens drei Personen bestehendes Gremium zu w\u00e4hlen, das die Abwicklung aller den Verein betreffenden Verpflichtungen zu vollziehen und eine Bestandsaufnahme zu erstellen hat. Die Pr\u00fcfung der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Abwicklung wird der Gemeinde Herrischried oder einem von ihr beauftragten Bevollm\u00e4chtigten zugestanden.<\/p>\n<p>3. Das noch nach der Abwicklung bestehende Barverm\u00f6gen muss auf ein Konto bei der heimischen Bank einbezahlt werden und gilt f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren als gesperrt, sofern nicht in der Zwischenzeit eine Neugr\u00fcndung erfolgt. Eine Freigabe des gesperrten Betrages kann nur durch die Gemeinde erfolgen; sie verwaltet das Guthaben treuh\u00e4nderisch.<\/p>\n<p>Ist nach Ablauf dieser auf f\u00fcnf Jahre festgelegten Sperrfrist keine Neugr\u00fcndung erfolgt, so kann die Gemeinde Herrischried \u00fcber das Konto zu Gunsten gemeinn\u00fctziger Zwecke im Sinne dieser Satzung verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>4. Das \u00fcbrige Vereinsverm\u00f6gen, seien es Instrumente, Notenpulte, Trachten und v.a.m. d\u00fcrfen ebenfalls w\u00e4hrend eines Zeitraumes von f\u00fcnf Jahren nicht ver\u00e4u\u00dfert werden, sondern m\u00fcssen in Herrischried an einem hierf\u00fcr zu bestimmenden Ort unter Beif\u00fcgung des Bestandsverzeichnisses aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieser Sperrfrist kann die Gemeinde Herrischried \u00fcber die Verwendung dieser Gegenst\u00e4nde zu Gunsten gemeinn\u00fctziger Zwecke im Sinne dieser Satzung verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>5. Die Vereinsfahne ist unverk\u00e4uflich, sie verbleibt in der Obhut der Gemeinde Herrischried.<\/p>\n<h2>Schlu\u00dfbemerkungen<\/h2>\n<p>Die Neufassung der Satzung wurde in der Generalversammlung am\u00a022. Januar 2000 zur Diskussion gestellt und nach vorgeschlagenen \u00c4nderungen einstimmig genehmigt.<\/p>\n<p>Der\u00a0\u00a7 3 Mitgliedschaft, Abs. a) wurde erg\u00e4nzt, \u00a7 5 Organisation und Verwaltung wurde neu gestaltet, \u00a7 7 erg\u00e4nzt.<\/p>\n<p>Die Satzungen vom 01.Februar 1863, vom 01.Januar 1920, vom 29.M\u00e4rz 1947,\u00a0vom August 1964, vom 04. Februar 1984 und vom 26. Januar 1996\u00a0verlieren somit ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>Herrischried, den 22. Januar 2000<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>der Trachtenkapelle Herrischried e.V. \u00a7 1: Name und Sitz des Vereines Der Verein wurde im Jahre 1863 als Musikgesellschaft Herrischried gegr\u00fcndet, 1920 bei der Neustrukturierung als Musikverein Herrischried benannt, f\u00fchrt seit 1973 den Namen &#8222;Trachtenkapelle Herrischried&#8220; mit Sitz in 79737 &hellip; <a href=\"https:\/\/trachtenkapelle-herrischried.de\/?page_id=16\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":2,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-16","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/trachtenkapelle-herrischried.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/16","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/trachtenkapelle-herrischried.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/trachtenkapelle-herrischried.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/trachtenkapelle-herrischried.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/trachtenkapelle-herrischried.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=16"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/trachtenkapelle-herrischried.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/16\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":100,"href":"https:\/\/trachtenkapelle-herrischried.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/16\/revisions\/100"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/trachtenkapelle-herrischried.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/trachtenkapelle-herrischried.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=16"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}